Atelierförderung

Ansprechpartner/in
Kunsthalle Nürnberg
Sekretariat
Lorenzer Straße 32
90402 Nürnberg

Tel.: 0911 / 231-2853
Fax: 0911 / 231-3721
E-Mail: kunsthalle@stadt.nuernberg.de

Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes
Euro 26.200,-

Abgabeschluss für Antragstellung
30. Juni des jeweiligen Jahres

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Antragsformular

Verwendungsnachweis

Förderkriterien

a) Gefördert werden Personen, deren überwiegendes Einkommen aus der freien künstlerischen Arbeit bestritten wird:

  • Freie Künstler
  • Kunsterzieher, die max. bis zu 13 Stunden wöchentlich in ihrer Lehrtätigkeit arbeiten
  • Autodidakten mit ausreichender künstlerischer Qualifikation, die durch Nachweis von Ausstellungen, Mappenvorlagen oder Atelierbesuch belegt wird

b) Allgemeine Bedingungen:

  • Ausreichende künstlerische Qualifikation, die ggf. von einer Jury überprüft werden kann (Atelierbesuch, Mappenvorlage)
  • Vorlage eines Mietvertrags und Einkommensnachweises
  • Nutzung des zu fördernden Ateliers überwiegend als Arbeits- und nicht als Wohnraum
  • Gesicherter Erhalt des Ateliers
  • Lage des 1. Wohnsitzes und Ateliers im Stadtgebiet Nürnbergs
  • Abgelehnte Atelierförderungsanträge werden nicht begründet

Vergabeverfahren

  • Antragstellung per Formblatt
  • Entscheidung über Zuschussvergaben im Kulturausschuss des Stadtrates auf Grundlage der von der Verwaltung und des Beratergremiums (Vertretern der Nürnberger Künstlerverbände) abgegebenen Empfehlungen

 

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