Atelierförderung
Ansprechpartner/in
Kunsthalle Nürnberg
Sekretariat
Lorenzer Straße 32
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 / 231-2853
Fax: 0911 / 231-3721
E-Mail: kunsthalle@stadt.nuernberg.de
Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes
Euro 26.200,-
Abgabeschluss für Antragstellung
30. Juni des jeweiligen Jahres
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Antragsformular
Förderkriterien
a) Gefördert werden Personen, deren überwiegendes Einkommen aus der freien künstlerischen Arbeit bestritten wird:
- Freie Künstler
- Kunsterzieher, die max. bis zu 13 Stunden wöchentlich in ihrer Lehrtätigkeit arbeiten
- Autodidakten mit ausreichender künstlerischer Qualifikation, die durch Nachweis von Ausstellungen, Mappenvorlagen oder Atelierbesuch belegt wird
b) Allgemeine Bedingungen:
- Ausreichende künstlerische Qualifikation, die ggf. von einer Jury überprüft werden kann (Atelierbesuch, Mappenvorlage)
- Vorlage eines Mietvertrags und Einkommensnachweises
- Nutzung des zu fördernden Ateliers überwiegend als Arbeits- und nicht als Wohnraum
- Gesicherter Erhalt des Ateliers
- Lage des 1. Wohnsitzes und Ateliers im Stadtgebiet Nürnbergs
- Abgelehnte Atelierförderungsanträge werden nicht begründet
Vergabeverfahren
- Antragstellung per Formblatt
- Entscheidung über Zuschussvergaben im Kulturausschuss des Stadtrates auf Grundlage der von der Verwaltung und des Beratergremiums (Vertretern der Nürnberger Künstlerverbände) abgegebenen Empfehlungen
